Werbekennzeichnung


Wenn Blogger einen Artikel als 'Anzeige' oder 'Werbung' kennzeichnen, ist er ein Sponsored Post bzw. ein Advertorial.

Hier erfährst Du, was diese Werbekennzeichnung bedeutet. Und Du findest Beispiele für korrekt gekennzeichnete Artikel.


Wer muss Werbung kennzeichnen?

Jede Person, die eine direkte Gegenleistung für Posts erhält, muss diese als Werbung kennzeichnen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Privatperson, oder eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Die Vorschriften für die klare Trennung von werblichen Inhalten und redaktionellem Content sind in §6 TMG (Telemediengesetz) und in §3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) definiert.

Blogger und Influencer


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Wann muss Werbung gekennzeichnet werden?

Wenn Blogger oder Influencer beauftragt werden, über ein Produkt, eine Marke, ein Unternehmen oder ein Event zu berichten, unterliegen alle in diesem Kontext entstehenden Inhalte der Kennzeichnungspflicht.

Die bezahlten Posts dienen dem Zweck, auf Produkte oder Leistungen des auftraggebenden Unternehmens aufmerksam zu machen, und per Backlink auf weiterführende Inhalte des Auftraggebers zu leiten.

Beauftragter Post


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Wie muss Werbung gekennzeichnet werden?

Der Gesetzgeber verlangt eine Kennzeichnung, die einfach und unmittelbar erkennbar ist. Für die praktische Umsetzung in Bezug auf Sponsored Posts in Blogs bieten sich verschiedene Lösungen an, die wir nachfolgend exemplarisch skizzieren.

Disclaimer auf der Startseite:

Werbekennzeichnung auf der Blog-Startseite

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Kennzeichnung im Beitrag:

Werbekennzeichnung im Blogpost

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Infobox mit Werbehinweis:

Infobox mit Werbehinweis im Beitrag

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Was bedeutet 'unbezahlte Werbung'?

Der Gesetzgeber verlangt, dass nur solche Beiträge als Werbung zu kennzeichnen sind, für die es eine direkte Gegenleistung gibt. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Empfehlungen ohne eine Gegenleistung müssen nicht als Werbung gekennzeichnet werden.

Für diese Klarheit hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erst 2021 gesorgt. Zuvor haben Blogger und Influencer unbeauftragte Empfehlungen als 'unbezahlte Werbung' gekennzeichnet, um mutmaßliche Abmahnungen zu vermeiden.

Auch heute noch signalisieren einige Blogger ihren Leserinnen und Lesern mit der Kennzeichnung 'unbezahlte Werbung', dass eine Empfehlung aus persönlicher Motivation ohne kommerzielle Absicht erfolgt.

Unbezahlte Werbung


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trusted blogs Richtlinien zur Werbekennzeichnung

Die hier aufgeführten 5 Richtlinien-Punkte gewährleisten, dass kein Einfluss auf den Inhalt eines Beitrags genommen wurde, wenn eine Kooperation über trusted blogs vermittelt wurde.

Außerdem sind Verstöße gegen die Bestimmungen zur ordentlichen Kennzeichnung von werblichen Beiträgen nicht gestattet, wenn eine Kooperation über trusted blogs vermittelt wurde. 

trusted blogs sperrt Accounts von Auftraggebern, die Blogger zum Verstoß gegen geltendes Recht oder die Google Richtlinien auffordern, oder wenn sie Einfluss auf die persönliche, subjektive Meinung eines Bloggers nehmen wollen.

 

  1. Dieser Blogger* verfügt über ein vollständiges Impressum gemäß §5 TMG und kann darüber leicht kontaktiert werden.
  2. Dieser Blogger legt nach §13 TMG offen, welche Daten erhoben werden, und wie diese Daten verwendet werden.
  3. Dieser Blogger erfüllt §6 TMG und §3 UWG durch Kennzeichnung werblicher Beiträge und Trennung von redaktionellen Blogposts.
  4. Dieser Blogger verwendet das Attribut 'sponsored' (oder 'nofollow') gemäß der Google-Richtlinien für Links in werblichen Beiträgen.
  5. Dieser Blogger wurde in der Äußerung der persönlichen Meinung nicht beeinflusst oder beschränkt.
Richtlinien zur Kennzeichnung von Sponsored Posts

*m|w|d



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Weiterführende Informationen über Kooperationen mit Bloggern (Blog-Marketing):